Rechtliche Fragen

Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsrecht

Der Demenz-Erkrankte sollte, soweit es möglich ist, seine Wünsche zur Betreuung, zur Pflege, zur Vermögensverwaltung, zu gewünschten und ungewünschten ärztlichen Maßnahmen in einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten- und Betreuungsverfügung festlegen.

 

Hilfreiche Informationen zu Vorsorge-Vollmacht und Betreuungsrecht finden Sie auf den Internet-Seiten:

 

Schwerbehinderung

Viele Menschen mit Demenz sind im Sinne des Schwerbehindertengesetz schwerbehindert und können entsprechende Leistungen, Vergünstigungen und Erleichterungen für sich in Anspruch nehmen.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX.  

 

Merkmale, wie sie auf dem Ausweis verzeichnet sind

  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B = ständige Begleitung notwendig
  • H = Hilflosigkeit
  • RF = Befreiung der Rundfunkgebühren

Antragsstellung

Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales- Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige
Schwerbehindertenrecht
Willi-Becker-Allee 6 – 8
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211/89 – 91
E-Mail: schwerbehindertenrecht@stadt.duesseldorf.de

Wenn Ihr Antrag eingeht, zieht die zuständige Behörde von den behandelnden und den von Ihnen benannten Ärzten und ggfs. Krankenhäusern Gutachten ein und wertet diese aus.
Wenn Ihnen ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand (insbesondere aktuelle Krankenhausentlassungsberichte) vorliegen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei.